Mieter dürfen Wände farbig streichen

Eine Farbwahlklausel im Mietvertrag ist erlaubt wenn sie nur für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Das gilt unabhängig davon, ob er die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.2.2012

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