Haushaltsnahe Dienstleistung - Handwerkerbonus - steuerbegünstige Handwerkerleistung

Den Handdwerkerbonus, steuerbegünstigte Handerwerleistung oder sogenannte Haushaltnahe Dienstleistungen sind auch dann vom Finanzamt zu gewähren wenn zum Beispiel die Tochter die Renovierung bei der Mutter bezahlt.

Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes  Sachsen hervor. Der Bund der Steuerzahler berichtete  über den Fall. Das Gericht gab der Klage dahingehend recht dass das Gesetz nicht vorsehe dass die Rechnung zwingend von der Person beglichen werden muss in deren die Haushalt die Arbeiten verrichtet wurden.

Aufwendungen für Handwerkerarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen sind bei der Einkommenstuer  begünstigt. Pro Haushalt können so bis zu 1200,00Euro von der Steuerschuld  abgezogen werden.

Wichtig ist bei den steuerbegünstigen Handwerkerleistungen allerdings, dass nur der Arbeitslohn absetzbar ist. Ausserdem muss die Bezahlung beleghaft sein. Das heißt um in den Genuß der Steuerstattung zu kommen  kann die Rechnung nicht bar bezahlt werden.

Bei Neubauten ist allerdings eine Erstattung nicht vorgesehen. Nur bei Renovierungen in der bestehenden Wohnung.

Alle Angaben ohne Gewähr. 

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