sonstiges

o2 Störungsmeldung Telefonie Festnetz Voice over ip

Wir  möchten ihnen mitteilen  dass wir  seit  rund einer  Woche, etwa seit dem  10.10.2018 nur auf dem Handy telefonisch zu erreichen sind:

Die Nummer  lautet:  0 171/9 27 68 57

Ausserdem  sind  wir  per  e-mail noch  zu erreichen: info@raumausstattung-jesch.de

Wenn o2  den Anschluss  wieder   funktionstüchtig  eingestellt hat werden wir dies  hier  posten. 

 

Nactrag zum 27.10.2018:  Der  Anschluss (0 62 36/5 73 27) wurde  wieder betriebsbereit  hergestellt.

 

Weich, warm, und wohnlich. Das ist Teppich!

Die Vorzüge des  Teppichboden werden gerade neu entdeckt. Dabei kommt der Klassiker über neu entdeckte modulare Systeme wie  Fliesen wieder in die Räume zurück.

Überzeugende Vorteile:

Behaglich, gemütlich und warm, dazu  auch noch schallschluckend, gelenkschonend, trittsicher  und komfortabel- was will Kunde mehr? Diese Wünsche  können sie mit modernen Teppichböden problemlos erfüllen.

Und ausserdem spart  er  im Winter  noch kostbare Heizenergie.

 

Haushaltsnahe Dienstleistung - Handwerkerbonus - steuerbegünstige Handwerkerleistung

Den Handdwerkerbonus, steuerbegünstigte Handerwerleistung oder sogenannte Haushaltnahe Dienstleistungen sind auch dann vom Finanzamt zu gewähren wenn zum Beispiel die Tochter die Renovierung bei der Mutter bezahlt.

Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes  Sachsen hervor. Der Bund der Steuerzahler berichtete  über den Fall. Das Gericht gab der Klage dahingehend recht dass das Gesetz nicht vorsehe dass die Rechnung zwingend von der Person beglichen werden muss in deren die Haushalt die Arbeiten verrichtet wurden.

Mieter dürfen Wände farbig streichen

Eine Farbwahlklausel im Mietvertrag ist erlaubt wenn sie nur für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Das gilt unabhängig davon, ob er die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.2.2012

Angabe ohne Gewähr!

Wir möchten sie bitten keine Email anfragen bezüglich Rechtsurteile an uns zu stellen und verweißen auf das Medium Internet und ensprechende Suchmaschinen.

Steuermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs und Instandshaltungmassnahmen in einem privatem Haushalt kann eine Steruermäßigung  in Form eines Abzuges  von der laufenden Einkommenstuer in Anspruch genommen weren (§ 35a Abs. 2 und 3 des Einkommenstuergesetz)

Begünstigt sind hiervon 20% der Arbeitskosten für:

1. Handwerkerleistungen: Dies umfasst: Renovierung und Modernisierung der Wohnung, Reparaturen von Haushaltsgeräten,  Gartengestaltungen ....Der Höchstmögliche Steuersatz liegt hierfür bei 1200Euro im Jahr.