Gespeichert von Raumausstattung... am/um 19. Oktober 2018 - 15:31
Wir möchten ihnen mitteilen dass wir seit rund einer Woche, etwa seit dem 10.10.2018 nur auf dem Handy telefonisch zu erreichen sind:
Die Nummer lautet: 0 171/9 27 68 57
Ausserdem sind wir per e-mail noch zu erreichen: info@raumausstattung-jesch.de
Wenn o2 den Anschluss wieder funktionstüchtig eingestellt hat werden wir dies hier posten.
Nactrag zum 27.10.2018: Der Anschluss (0 62 36/5 73 27) wurde wieder betriebsbereit hergestellt.
Gespeichert von Raumausstattung... am/um 27. September 2018 - 5:22
Die Vorzüge des Teppichboden werden gerade neu entdeckt. Dabei kommt der Klassiker über neu entdeckte modulare Systeme wie Fliesen wieder in die Räume zurück.
Überzeugende Vorteile:
Behaglich, gemütlich und warm, dazu auch noch schallschluckend, gelenkschonend, trittsicher und komfortabel- was will Kunde mehr? Diese Wünsche können sie mit modernen Teppichböden problemlos erfüllen.
Und ausserdem spart er im Winter noch kostbare Heizenergie.
Gespeichert von Raumausstattung... am/um 31. Januar 2014 - 15:41
Den Handdwerkerbonus, steuerbegünstigte Handerwerleistung oder sogenannte Haushaltnahe Dienstleistungen sind auch dann vom Finanzamt zu gewähren wenn zum Beispiel die Tochter die Renovierung bei der Mutter bezahlt.
Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes Sachsen hervor. Der Bund der Steuerzahler berichtete über den Fall. Das Gericht gab der Klage dahingehend recht dass das Gesetz nicht vorsehe dass die Rechnung zwingend von der Person beglichen werden muss in deren die Haushalt die Arbeiten verrichtet wurden.
Gespeichert von Raumausstattung... am/um 15. Juli 2012 - 14:45
Eine Farbwahlklausel im Mietvertrag ist erlaubt wenn sie nur für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Das gilt unabhängig davon, ob er die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.2.2012
Angabe ohne Gewähr!
Wir möchten sie bitten keine Email anfragen bezüglich Rechtsurteile an uns zu stellen und verweißen auf das Medium Internet und ensprechende Suchmaschinen.
Gespeichert von Raumausstattung... am/um 15. Juli 2012 - 14:32
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs und Instandshaltungmassnahmen in einem privatem Haushalt kann eine Steruermäßigung in Form eines Abzuges von der laufenden Einkommenstuer in Anspruch genommen weren (§ 35a Abs. 2 und 3 des Einkommenstuergesetz)
Begünstigt sind hiervon 20% der Arbeitskosten für:
1. Handwerkerleistungen: Dies umfasst: Renovierung und Modernisierung der Wohnung, Reparaturen von Haushaltsgeräten, Gartengestaltungen ....Der Höchstmögliche Steuersatz liegt hierfür bei 1200Euro im Jahr.